Hilfe:Urheberrecht

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Die Hilfeseite Urheberrecht behandelt, daß auch im PotsdamWiki geltende deutsche Urheberrecht und welche Folgen dessen Mißachtung haben kann.

Allgemein

An dieser Stelle wollen wir – das PotsdamWiki und dessen Betreiber (siehe auch PotsdamWiki:Über PotsdamWiki) – darauf hinweisen, dass es jedem Nutzer des PotsdamWiki frei steht, welche wissenswerten Inhalte über Potsdam eingefügt und welche Quellen dabei genutzt werden.

Jedoch sollte jeder dabei auch die Urheberrechte beachten, bevor neue Inhalte in das PotsdamWiki eingefügt werden. Diese sollten wenn möglich entweder die eigene Meinung, Erfahrungen oder eigene Kenntnisse des Autors darstellen. Sollten andere Quellen, wie etwa aus der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, verwendet werden, so können deren Inhalte möglicherweise einem Urheberrecht unterliegen (siehe auch PotsdamWiki:Lizenzbestimmungen). Der Urheberrechtsschutz ist zudem im deutschen Urheberrechtsgesetz (kurz UrhG) geregelt, welches auch unter „juris BMJ“ (www.bundesrecht.juris.de) zu jeder Zeit eingesehen werden kann (siehe auch Weblinks, unten).

Jeder der Daten, Texte oder Bilder etwa aus wissenschaftlichen Büchern verwendet, insbesondere kopiert, sollte prüfen, ob diese einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Wenn dies der Fall ist, so ist eine besondere Genehmigung des Verfassers notwendig. In jedem Fall muss bei Verwendung entsprechender Inhalte der Verfasser und der Fundort angegeben werden (siehe auch Hilfe:Quellen). Bestehen Unsicherheiten mit dem Urheberrecht sollte hierauf in keinem Fall verzichtet werden.

Auch bei der Verwendung von Inhalten, gerade auch aus dem Internet sollte immer geprüft werden, ob die dort bereitgestellten Inhalte ohne Genehmigung oder auch ohne Gebühr, verwendet werden dürfen!

Wer einen Beitrag veröffentlicht, der auf einer persönlichen und geistigen Schöpfung eines anderen beruht und dies nicht kundtut, verstößt gegen das Urheberrecht. Es sei auch darauf hingewiesen, daß eine nur sprachliche Umformulierung oder auch die veränderte Reihenfolgen von Sätzen, nichts an der Urheberrechtsverletzung (kurz URV) ändern muss. Daher gilt es, generell auf das Urheberecht zu achten. Jedoch sind hingegen reine Fakten, die auf keiner eigenen geistigen Leistung beruhen, in der Regel unbedenklich verwendbar.

Vorgehen bei Verstößen

Wenn ein Verstoß gegen das Urheberrecht – also eine Urheberrechtsverletzung (URV) – erkannt oder (etwa bei fehlenden Belegen) vermutet wird, so ist dieser Verstoß auf der Diskussionsseite der Redaktion zu melden.

Für eine URV-Meldung genügt es bereits, dort ein neues Thema zu eröffnen. Üblicherweise sollte dazu jedoch ein regulärer Löschantrag gestellt werden.

Weblinks

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