Hofgärtner

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Den Titel Hofgärtner gibt es erst seit dem 18. Jahrhundert. Nur Gärtner oder Landschaftsarchitekten, die an fürstlichen Höfen tätig waren oder bei Adeligen, die direkt dem Kaiser unterstellt waren, durften so genannt werden. Demzufolge grenzten sich die Hofgärtner von den anderen Gärtnern ab, wie es Handwerker in ihren Zünften tun. Oftmals wurden die Reviere, in denen der Hofgärtner tätig war, an einen Sohn oder einen anderen nahen Verwandten weiter gegeben. So entstanden die Hofgärtner-Dynastien wie die der Sellos, Nietners oder Lennés (im Westen Deutschlands).

Um Hofgärtner zu werden mußte man nach der erweiterten Berufsausbildung eine Gesellenprüfung ablegen. Man war nun Obergehilfe. Wie auch in anderen handwerklichen Berufen war es auch hier notwendig auf die so genannte Walz zu gesehen, der Wanderschaft zu anderen Städten oder gar Ländern, um Erfahrungen zu sammeln.

Jeder Hofgärtner besaß ein so genanntes Revier, das er bearbeiten mußte, wie die Terrassenanlage südlich von Schloß Sanssouci. Teilweise kamen weitere Anlagen hinzu, wie benachbarte Treibhäuser oder es wurden zwei benachbarte Reviere zusammengelegt, um Personal zu sparen. Zu den Aufgaben eines Hofgärtners gehörten das Anlegen und die Umgestaltung, hauptsächlich aber die Pflege eines Gartens. Dabei wurde besondern Wert auf die Produktion von Obst und Gemüse gelegt, welche die Tafeln des fürstlichen Hofes bereichern sollten. Dies erforderte umfangreiche Kenntnisse, zumal die Früchte teilweise nicht den einheimischen klimatischen Bedingungen entsprachen, wie Ananas, Melonen, Wein in nördlichen Regionen. Die Arbeiten selbst wurden durch Obergärtnern, Gartengesellen, Gartenknechten und Gartenarbeitern erledigt. Der Hofgärtner leitete diese nur an. Beauftragt wurde er in der Regel durch einen Gartendirektor oder auch direkt durch den Fürsten.

Ein leitender Hofgärtner bewohnte meistens auch ein Wohnhaus, das sich innerhalb seines Reviers oder in unmittelbarer Nähe des Reviers befand. So waren die Römischen Bäder ursprünglich nur ein Gärtnerwohnhaus, so auch das heutige Gartendirektionshaus südlich der Terrassen vom Schloß Sanssouci und die Meierei im Park Charlottenhof. Die Hofgärtnerhäuser waren möblierten und hatten einen gehobenen Standard. Es gab zumeist Gästewohnungen, Dienstpersonal und für die notwendigen Reisen sogar eine Kutsche.

Nach dem Sturz der Monarchien im Jahr 1918 gingen der größte Teil der Schlösser und Gärten in Staatseigentum über. Die Hofgärtner blieben zumeist zwar im Amt weiter tätig, wurden nun aber Garteninspektoren bzw. Gartenoberinspektoren genannt.

Bedeutende Hofgärtner-Dynastien in Preußen

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