Plattenwerk in der Waldstadt
Das ehemalige Plattenwerk in der Waldstadt befindet sich nahe dem Potsdamer Stadtrand, in der Waldstadt I, an der Heinrich-Mann-Allee, nahe dem Bahnhof Rehbrücke.
Das Gelände ist über neun Hektar groß und bildet – mit den Straßen Heinrich-Mann-Allee, Erich-Weinert-Straße, Drewitzer Straße und Wetzlarer Straße – ein Viereck.
Geschichte
Seit dem Jahr 1993 wurde von der Potsdamer Stadtverwaltung geplant, dass das ehemalige Plattenwerksgelände wieder gewerblich genutzt werden soll. Dabei sollte das Gebiet – über eine Verlängerung der Wetzlarer Straße – sowohl an die Großbeerenstraße als auch an die Heinrich-Mann-Allee angebunden werden. Diese Planungen wurde jedoch im Jahr 1997 verworfen und seitdem auf Eis gelegt.
Im Frühling 2009 wurde von der Stadtverwaltung bekannt gegeben, dass hier ein neues Wohn- und Gewerbegebiet entwickelt werden soll. Geplant sind dabei 28 drei- bis vier-geschossige Wohnhäuser im Norden mit einer Gesamtbruttogeschoßfläche von 20.000 Quadratmeter, welche ringartig um Innenhöfe angeordnet werden sollen. Des weiteren soll auch kleines und mittleres Gewerbe im Süden ansiedelt werden, wobei die Gewerbeflächen ebenfalls 20.000 Quadratmeter bieten und in bis zu sechs Gebäuden ausgestaltet werden sollen. Zudem sollen zwei Einzelhandelseinrichtungen mit je 600 Quadratmeter das neue Quartier versorgen. Und als Option sieht die Stadtverwaltung zudem eine Tennisanlage mit 17.000 Quadratmeter für die noch umstrittene Verlagerung des Potsdamer Tennisclubs Rot-Weiß vor.
Seit 2010 wurde die Halle des Plattenwerks als illegale Skateboardstätte genutzt.
Am 30.10.2013 brannte die alte Halle komplett aus.
Quellen
- Wohnquartier auf Plattenwerks-Areal – Artikel bei Potsdamer Neueste Nachrichten, vom 10. Juni 2009
- Investor will im ehemaligen Plattenwerk Wohnungen und Geschäfte ansiedeln – Artikel bei MAZ, vom 12. Juni 2009
- „Quartier auf Plattenwerksareal“ – Artikel bei Potsdam am Sonntag, Ausgabe vom 14. Juni 2009, Seite 4
- Feuerwehreinsatz im ehemaligen Plattenwerk - Artikel bei MAZ, vom 01. November 2013