Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
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Das Justizministerium des Landes Brandenburg (offizieller Name „Ministerium der Justiz“, auch kurz MdJ genannt) hat seinen Sitz in der Teltower Vorstadt von Potsdam, in der Staatskanzlei. Das Ministerium ist aus dem „Ministerium der Justiz der DDR“ hervorgegangen und wurde nach der Wende neu gegründet.
Geschichte
Vor der Wende gab es drei Bezirksgerichte und Bezirksverwaltungsbehörden in Cottbus, Frankfurt an der Oder und in Potsdam, welche dem Obersten Gericht der DDR und dem „Ministerium der Justiz der DDR“ in Berlin unterstellt waren. Am 1. Juli 1990 wurde für die drei Bezirksverwaltungsbehörden je ein Ressortleiter der Justiz ernannt, welche mit ihren neu geschaffenen Stäben erste Überlegungen zur Neuordnung der Justiz jeweils für ihre Bereiche vornahmen.
Als Ergebnis dieser Überlegungen wurde am 22. November 1990 der erste brandenburgische Justizminister, Dr. Hans Otto Bräutigam, vereidigt. Im Mai 1992 verfügte das neue Ministerium bereits über 150 Bedienstete. Dabei wurde das brandenburgische Justizministerium von Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Staatsvertrages beim Aufbau unterstützt und in die Bereiche für Arbeit, Soziales, Verwaltung und Finanzen unterteilt. Die Umorganisation wurde im Jahr 1994 abgeschlossen.
Siehe auch
Weblinks
- Ministerium der Justiz – offizielle Webseite
Quellen
- Geschichte – Seite beim Justizministerium; Stand: 6. Oktober 2010